Zwangsbehandung vor dem Bundesgerichtshof

In einem Blog der FAZ wird über das Bundesgerichtsurteil des BGH in Deutschland berichtet. Dabei geht es um ein Urteil, dass das Recht auf Körperlich Unversehrtheit umsetzt. Das BGH Urteil, es gäbe in Deutschland kein Gesetz, was die Zwangsbehandlung von Patienten erlauben würde.

In einem weiteren Urteil, was schon 2011 gefällt wurde, wurde auch die Zwangsbehandlung von Häftlingen verboten. Nun sind also auch Patienten von Institutionen, insbesondere betreute Personen geschützt.

In den letzten Jahren nahm die Zahl von Zwangsbehandlungen stark zu, was aber nicht für den Erfolg dieser sprechen muss. Hätten die Ärzte und Pfleger mehr Zeit für die Patienten und würde nicht nur auf Medikamente gesetzt, so denke ich, dass viel mehr Patienten auch einer zusätzlichen, Medikamentösen Behandlung freiwillig zustimmen würden. Im Moment ist es aber leider so, dass viele Patienten einfach mit Medikamenten ruhig-gestellt werden, damit sie in der Öffentlichkeit nicht auffallen sondern günstig in einer Institution untergebracht werden können. Dies halte ich für den falschen Ansatz. Mann sollte vermehrt auf die Eigenverantwortung der Patienten setzten und diese ein eigenes Leben führen lassen. Auch wenn dieses Leben dann nicht der Norm entspricht.

Politiker in Deutschland wollen jetzt aber ein neues Gesetz schaffen, was die Zwangsbehandlung wieder erlauben würde. Ich finde es sehr schade, dass nicht über den Tellerrand hinaus geschaut wird und neue Wege in der Behandlung, insbesondere von Psychisch kranken, gesucht werden.

Veröffentlicht von Felix

Ich bin Felix der Admin dieser Seite. Ich habe vor in diesem Blog über mein Leben mit Schizophrenie zu Bloggen. Mein Leben ist zwar nicht so spannend, wie das in Filmen wie Fight-Club oder 23 dargestellt wird. Ich hoffe jedoch, dass ich anderen Betroffenen und Angehörigen Mut geben kann mit der Krankheit zu leben.

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